Sehr verehrte Vereinsmitglieder,
das Coronavirus hat unser aller Leben und auch das des TC Seeschneid verändert.
Die geplante Generalversammlung Ende April ist so nicht zu halten.
Es gäbe die Möglichkeit auf elektronischem Weg eine Versammlung wie Abstimmung abzuhalten, aber da nicht alle Mitglieder in unserem Club so vernetzt sind fällt dieses Instrument für uns aus.
Da das Vereinsrecht (siehe unten) geändert wurde bleibt der Vorstand über das Ende seiner Amtszeit im Amt.
Wir sind unserem Rudi Zuber sehr dankbar, dass wir ihn nochmals dazu aktivieren konnten die Plätze für einen Start der Spielsaison 2020 herzurichten und die notwendigsten Arbeiten zu erledigen. Für Erledigung der laufenden Arbeiten während der Spielsaison ist noch keine Klärung erfolgt. Wir werden mit dem Rudi noch verhandeln.
Wann wir unser Vereinsleben wieder normal aufnehmen können ist völlig offen, daher werden wir die Generalversammlung mit Neuwahlen auf voraussichtlich März 2021 verschieben.
Bleibt Gesund bis wir uns wieder sehen.
Herbert Göbl
TC Seeschneid
Änderungen
im Vereinsrecht beschlossen
Für Vereine und Verbände hat die Corona-Krise vielfältige Auswirkungen, vor
allem auch im Punkt rechtlicher Fragen. Der Bundestag hat daher in einem
Eilverfahren am 25. März 2020 diverse Änderungen im Vereinsrecht
beschlossen, die im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der
COVID-19-Pandemie im Zivil-Insolvenz- und Strafverfahrensrecht zusammengefasst
sind (Bundestag-Drucksache 19/18110 v. 24.3.2020). Hier der Link zum
Gesetzestext: https://www.bmjv.de.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. März 2020 dem Gesetz
zugestimmt, damit ist dieses mit Wirkung zum 28. März 2020 in Kraft
getreten. Diese Änderungen haben Auswirkungen für Vereine und Verbände und
deren Satzungen (befristet für das Jahr 2020).
Nachfolgend kurz die wichtigsten Änderungen:
- Mitgliederversammlungen sind auch auf elektronischem Wege zulässig.
- Schriftliche Abstimmungen ohne Teilnahme an einer Mitgliederversammlung sind möglich.
- Beschlussfassungen sind auch ohne Mitgliederversammlung möglich, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden und mehr als die Hälfte der Mitglieder auf elektronischem Wege teilgenommen hat.
- Der Vorstand bleibt auch über das Ende seiner Amtszeit im Amt.
Alle Änderungen des Gesetzes gelten, wenn es keine Satzungsgrundlage in Ihrem
Verein dazu gibt.
Ferner sind im Falle einer Insolvenz wichtige Änderungen bei der
Insolvenzantragspflicht in Kraft getreten. Die Unterlagen dazu finden Sie auf
unserer Homepage www.blsv.de. Bei
Fragen wenden Sie sich bitte an das BLSV Service-Center.